Für ein frisch getrautes Ehepaar stehen nach der Trauung nicht nur die Flitterwochen an, sondern auch noch einige Formalitäten, die zu erledigen sind. Ob Namensänderung oder neuer Familienstand, in beiden Fällen sind einige Behörden zu informieren.
Sie haben nach einer Heirat die Möglichkeit Ihre Adressdaten zu bearbeiten, Ihre Sparkasse über einen Namenswechsel zu informieren, bestehende Freistellungsaufträge anzupassen oder neue Freistellungsaufträge zu erstellen – ganz einfach online.
Ihre Sparkasse gratuliert Ihnen herzlich zu Ihrer Hochzeit.
Hier erfahren Sie, welche Behörden Sie bei einem Namenswechsel ebenfalls informieren sollten:
Dann können Sie uns online Ihre Heirat bekannt geben.
Der Antrag ist ebenfalls nutzbar, wenn Sie geheiratet haben und es keine Namensänderung gab.
Damit Sie einen Einblick erhalten und wissen, welche Daten abgefragt werden, haben wir für Sie den Ablauf des Antrags dargestellt:
Hinweis: Im Falle einer Namensänderung wird automatisch eine neue Sparkassen-Card (Debitkarte) bestellt.
Wenn Sie oder Ihr Ehepartner noch keinen Ausweis mit neuem Namen besitzen können Sie unseren Online-Antrag ebenfalls nutzen. In diesem Fall erhalten Sie den Hinweis, dass eine Legitimation in der Geschäftsstelle unerlässlich ist. Am Ende des Formulars haben Sie dann die Gelegenheit, einen Terminwunsch abzusenden.
Alternativ können Sie auch direkt einen Termin in der Geschäftsstelle vereinbaren, wenn Sie noch keinen neuen Ausweis mit dem neuen Namen haben.
Beantragen Sie einen Online-Banking Zugang oder nutzen Sie bitte den Auftrag zur Bekanntgabe Ihrer Heirat für Kunden ohne Online-Banking.
Bitte nutzen Sie dafür im Anschluss an die Bekanntgabe Ihrer Heirat unseren Online-Antrag „Kontoumschreibung“.
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