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Sparkassen-SchulService

Finanz­bildung an Schulen

Mit dem Sparkassen-SchulService unter­stützen wir, Ihre Sparkasse, die Lehr­kräfte in unserer Region mit einem viel­fältigen und päda­gogisch hoch­wertigen Medien­angebot.

Allgemeine Informationen rund um das Schulgirokonto

Für Sie als Schulleiter, Lehrer oder sonstiger Angestellter einer öffentlichen Schule möchten wir Ihnen den Alltag erleichtern: ganz gleich ob es sich um Gelder Ihrer Träger, Gelder einzelner Klassen, Feste und Aktivitäten handelt, wir haben das richtige Kontomodell für Sie.

Einfach, bequem und schnell finden Sie hierfür alle erforderlichen Anträge, viele nützliche Informationen und eine umfängliche FAQ-Liste.

Einer Umsetzung der vom Kultusministerium Hessen mit Erlass vom 12.06.2017 novellierten „Richtlinie zum baren und unbaren Zahlungsverkehr durch öffentliche Schulen“ steht somit nichts im Wege.

Weitere Fragen zu diesem Thema können Sie gern an schulgiro@sls-direkt.de richten. Telefonisch stehen wir für Sie unter der Rufnummer +49 6182/ 925-60929 zur Verfügung.  

Präsentation zum Schulgirokonto

Auszug aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis 

Darstellung des Antragprozesses 

Material für Schulen vom hessischen Kultusministerium

Wir unterstützen Vereine, Wettbewerbe, Projekte und kulturelle Veranstaltungen in der Region

Die Sparkasse Langen-Seligenstadt engagiert sich vielfältig. Für das Gemeinwohl, die Region und die Menschen, die hier leben. Dazu unterstützt Ihre Sparkasse durch ihre Stiftungen zahlreiche Vereine, Veranstaltungen und junge Menschen (Jugendförderpreis, Begabtenförderung, Vorlesewettbewerb, Kunst-Wettbewerb). Viele Vereine und Initiativen im Bereich Sport, Kultur und Soziales werden regelmäßig von der Sparkasse gefördert. Durch Spenden und Sponsoring werden so wichtige Aktivitäten oft erst möglich.

Alle Anträge

Die wichtigsten Anträge zum Schulgirokonto

Schulgirokonto eröffnen

  • Die Schulleitung oder eine Lehrkraft benötigt ein neues Schulgirokonto
  • Eröffnung von Drittmittel- oder Klassenkonten

Schulgirokonto ändern

  • Bestehendes Konto bei der Sparkasse Langen-Seligenstadt auf die neue Richtlinie anpassen

Neuen Online-Banking Vertrag eröffnen

  • Beantragung eines neuen Online-Zugangs für ein bestehendes Schulgirokonto
FAQs

Häufig gestellte Fragen zum Schulgirokonto

Welche Vorteile hat das Schulgirokonto-Angebot der Sparkasse Langen-Seligenstadt für die Schulen?
  • Sie setzen damit die Anforderungen der neuen Richtlinie des Kultusministeriums um. Sie nutzen die aktuellen technischen Möglichkeiten, um so eine „Nebensache“ wie die Kontoführung mit möglichst geringem Aufwand umzusetzen. Sie können nun auch die notwendige Anzahl der Schulgirokonten eröffnen und führen.
  • Für Sie haben wir eine umfassende Dienstleistung zusammengestellt, welche in der online Variante mit einem sehr günstigen Pauschalpreis zur Verfügung steht.
  • Für eventuelle Fragen oder ergänzende Informationen stehen Ihnen unsere Fachleute per E-Mail, am Telefon und auch persönlich in unseren Filialen gerne zur Verfügung.
  • Sie arbeiten mit einem bekannten Partner aus der Region zusammen, der große Teile seiner Erträge in die Förderung von Bildung, Kultur und Sport investiert.
Welche Unterlagen werden benötigt?

Für eine Bearbeitung benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • pro Konto ein Auftrag (Online-Serviceauftrag oder PDF-Dokument zum Ausfüllen)
  • Foto oder Kopie von Vorder- und Rückseite Personalausweis von allen Beteiligten
  • einmalig die Kopie der Ernennungsurkunde des/der Schulleiters/in
  • ggf. die Vollmacht des/der Schulleiters/in, falls der/die Schulleiter/in den Antrag nicht selber stellt
Wohin können die Unterlagen geschickt werden?
E-Mail marktfolge@sls-direkt.de
Anschrift Sparkasse Langen-Seligenstadt
Marktfolge
Frankfurter Str. 137
63500 Seligenstadt
Abgabe in einer Filiale Bitte beachten Sie bei der Abgabe in einer Filiale die Laufzeit.
Können die Aufträge zur Neueröffnung oder Änderung von Schulgirokonten auch schriftlich erteilt werden?

Ja, alternativ zu unseren Online-Serviceaufträgen stehen für Sie auch PDF-Dokumente für die Eröffnung oder Änderung zum herunterladen bereit.

Eröffnung Schulgirokonto

Änderung Schulgirokonto

Kostet das Schulgirokonto wirklich nur 1,00 Euro pro Monat?

Die detaillierten Preise finden Sie in dem Auszug aus unserem Preis- und Leistungsverzeichnis.

Vereinfacht kann man sagen: Wenn das Schulgirokonto online eröffnet und auch online geführt wird, dann beträgt der monatliche Pauschalpreis tatsächlich nur 1,00 Euro.

Muss der Mustervordruck vom Kultusministerium „Erteilung einer Bankvollmacht für die Errichtung und Führung eines Bankkontos für die Verwaltung von …“ immer im Original vorliegen?

Ja, bitte reichen Sie die Vollmacht immer auf Briefpapier der Schule und mit der Originalunterschrift des Schulleiters ein. Falls der Schulleiter den Antrag selbst stellt, entfällt dieser Vordruck.

Wie viele Konten pro Schule können geführt werden?
  • Klassenkonten
    Jede Schule kann beliebig viele Klassenkonten führen. Meist reicht es aber aus, ein Klassenkonto pro Klassenlehrerin / Klassenlehrer zu führen.
  • Drittmittelkonten
    Jede Schule kann beliebig viele Drittmittelkonten führen. Gemäß der "Richtlinie zum baren und unbaren Zahlungsverkehr durch öffentliche Schulen (Schulgirokonten und LMF-Transferkassen), mit Erlass vom 12. Juni 2017" ist die Anzahl auf das notwendige Maß zu beschränken. Meist reicht es deshalb aus, wenn ein Drittmittelkonto pro Verwendungszweck (z. B. Theater-AG) geführt wird.
  • Landesmittelkonto
    Gemäß der "Richtlinie zum baren und unbaren Zahlungsverkehr durch öffentliche Schulen (Schulgirokonten und LMF-Transferkassen), mit Erlass vom 12. Juni 2017" darf pro Schule nur ein Schulgirokonto für die Verwaltung der Landesmittel geführt werden.
Macht es Sinn, dass alle Anträge auch in der Schule zentral an einer Stelle gestellt werden?

Ja, erste Tests haben gezeigt, dass das Ausfüllen eines Antrags nur wenige Minuten in Anspruch nimmt,
wenn man die Informationen bzw. Routine hat. Ist dies nicht der Fall, führt es häufig zu Fragen und Abstimmungen mit dem Schulleiter. Was die Sache in der Regel komplizierter und langwieriger macht. Ebenso ist es erfahrungsgemäß für eine Person mit entsprechender Routine einfacher und schneller zu erkennen, welche Unterschriften tatsächlich notwendig sind. 

Warum ist es besser, ein Klassenkonto pro Klassenlehrerin / Klassenlehrer und nicht ein Konto pro Klasse zu führen?

Wenn Sie unserer Empfehlung folgen, dann ersparen sich alle Beteiligten (Schulleitung, Lehrer, Bevollmächtigte und auch die Sparkasse) regelmäßigen Aufwand und die Kontoführung ist einfach und bequem.

Eine Klassenlehrerin / ein Klassenlehrer kann für die gesamte Dauer ihrer/seiner Tätigkeit an dieser Schule das gleiche Konto (gleiche IBAN, gleiche Kontonummer, gleiche Kontokarte, gleiche Zugangsdaten zum Online-Banking, usw.)  führen und dieses Konto immer wieder für jede neue Klasse nutzen.

Wir empfehlen daher einen Kontozusatztext (Beispiel: Klassenkonto Meyer).

Die dafür erforderlichen Dokumente und Hilfsmittel (z. B. Kontokarte) bleiben in der Regel unverändert. Der Prozess der Kontoeröffnung wird nur einmal durchlaufen. Das Online-Banking wird nur einmal eingerichtet und der Anmeldenamen und notwendige Passwörter müssen deshalb nicht geändert werden.

In der Regel besteht bei jedem Klassenwechsel noch ein Restguthaben auf dem Konto. Dieses Restguthaben sollte entweder vollständig verwendet werden oder nach Abrechnung an die Schüler oder Eltern zurückgegeben werden. Damit beträgt der vorübergehende Kontostand 0,00 Euro und das Konto kann ohne Aufwand und ohne Zeitverzug für die neue Klasse verwendet werden. Eine Umschreibung oder die Änderung der Kontozusatzbezeichnung ist nicht erforderlich.  

Für welche Schulen führt die Sparkasse Langen-Seligenstadt Schulgirokonten?

Sparkassen haben die Aufgabe, Menschen, Firmen und Institutionen in ihrem Geschäftsgebiet mit Finanzprodukten und -dienstleistungen zu versorgen. Deshalb führen wir Schulgirokonten zu den besonders vergünstigten Bedingungen für alle öffentlichen-Schulen in unserem Geschäftsgebiet.

Zusätzlich führen wir Schulgirokonten für alle öffentlichen Schulen in Hessen, wenn eine der beteiligten Person (Schulleitung, Verfügungsberechtigter, ...) ihr Gehaltskonto bereits in unserer Sparkasse führt.

Welche Unterlagen und Verträge bekommen Sie von der Sparkasse zu geschickt und welche davon müssen unterschrieben an die Sparkasse zurück geschickt werden?

Wenn im Folgenden von Kontoinhaber die Rede ist, dann ist entweder der Schulleiter oder aber die von ihm bevollmächtigte Person (mit dem Mustervordruck vom Kultusministerium erteilt) gemeint.

Folgende Unterlagen
erhalten Sie von der Sparkasse
Diese bitte ausdrucken und
unterschrieben an die Sparkasse zurück senden
Girovertrag Kontoinhaber (auf S. 3)
Unterschriftskarte Unterschriften jeweils neben dem Namen; sollte der Sparkasse eine virtuelle Unterschrift vorliegen, dann reicht der Vermerk v.U.; sowie unten neben dem Datum der Kontoinhaber.
Antrag Sparkassen-Card
(sofern eine neue Karte bestellt wurde)
Karteninhaber und Kontoinhaber
Online-Banking-Vertrag (sofern ein neuer Vertrag vereinbart wird, bzw. eine Änderung an einem bestehenden Vertrag vorgenommen wurde) Der Online-Banking Teilnehmer bitte zweimal, einmal für den Erhalt der Eröffnungs-PIN und einmal für den eigentlichen Vertrag, sowie der Kontoinhaber (S.3-4).
Kundenauftrag (sofern ein aktuell bestehendes THK Konto auf den Namen des Lehrers nun auf die Schule umgeschrieben werden soll) Hier ist die Zustimmung des alten Kontoinhabers notwendig.
Informationsbogen Einlagensicherung Kontoinhaber

Des Weiteren erhalten Sie alle rechtlich notwendigen Informationen und Bedingungen sowie einige nützliche Tipps. Diese sind für Ihre Unterlagen bestimmt und müssen nicht an uns zurück geschickt werden.

Wie funktioniert die einmalige Legitimationsprüfung für Schulleiter, Bevollmächtigte oder Verfügungsberechtigte?

Besuch in einer unserer Geschäftsstellen

  • Um Ihnen Wartezeiten zu ersparen, schicken Sie uns bitte vorab per E-Mail eine Kopie oder ein Foto von Vorder- und Rückseite Ihres  Personalausweises.
  • Zwei Tage später kommen Sie bitte in eine beliebige Geschäftsstelle unserer Sparkasse, bringen den Personalausweis mit und hinterlegen hier Ihre Unterschriftsprobe.
     

Videolegitimation

  • per Handy oder von einem PC mit Audio und Video
    (Preis: 15,00 Euro einmalig / rund um die Uhr möglich)
  • Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir schicken Ihnen die notwendigen Informationen.
Kann sich der Schulleiter oder ein von ihm Beauftragter (z. B. Sekretariat) auf allen Konten (egal ob Landesmittel, Drittmittel oder Klassenkonten) eine Verfügungsberechtigung einräumen lassen?

Ja, das ist einfach möglich. Damit haben sie in einem Online-Banking-Vertrag alle Konten im Blick. So können Sie einfach, schnell, kostenlos und zu jeder Zeit alle wesentlichen Daten abfragen. Weitere Personen, wie bspw. der Klassenlehrer, können zusätzlich eine Verfügungsberechtigung inklusive einem eigenen Online-Banking-Vertrag bekommen.

Eventuell notwendige Vertretungs-, Kontroll- und Koordinierungstätigkeiten können so einfach und schnell durchgeführt werden.

Kann man die Schulgirokonten auch per Smartphone führen?

Ja, dazu empfehlen wir unsere Apps „App Sparkasse“.

Was ist, wenn es noch keinen Online-Banking-Vertrag gibt oder ein bestehender Vertrag nicht mehr aktiv ist?

Sollte noch kein Online-Banking-Vertrag für den Schulleiter oder das Sekretariat vorhanden sein, würden wir diesen bei der Bearbeitung des ersten Kontos einrichten. Die Unterlagen für das erste Konto senden wir Ihnen mit einer verschlüsselten E-Mail zu. Das Passwort zum Öffnen dieser E-Mail teilen wir Ihnen separat per SMS mit.

Ab dem zweiten Konto stellen wir Ihnen die Unterlagen bequem in das elektronische Postfach ein. Umständliche Abwicklung, langes Warten und unnötige Wege fallen so weg.

Können mehrere Online-Banking-Verträge für ein Konto eingerichtet werden?

Ja, es ist kostenfrei möglich für alle Verfügungsberechtigten jeweils einen eigenen Online-Banking-Zugang einzurichten. 

Welche Legitimationsverfahren stehen für das Online-Banking zur Verfügung?

Online-Banking mit chipTAN

Es wird ein chipTAN Generator und eine Sparkassen-Card des  Nutzers benötigt. Ein TAN-Generator kann von mehreren Personen genutzt werden und kann in jeder unserer Filialen oder im Sparkassen-Shop für einmalig 24,49 Euro erworben werden. 

Online-Banking mit pushTAN

Es wird die S-pushTAN-App benötigt. Diese kann kostenfrei im jeweiligen Shop heruntergeladen werden. 

Benötige ich für jedes Konto eine eigene Karte, wenn ich mich für Online-Banking mit chipTAN entscheide?

Nein, für das chipTAN-Verfahren ist eine Sparkassen-Card für beliebig viele Konten ausreichend.

Wie funktioniert die Einrichtung der App Sparkasses?

Erstmaliger Login ins Online-Banking

Einrichtung der App Sparkasse unter Apple iOS

Einrichtung der App Sparkasse unter Android

Sollte es doch mal zu technischen Schwierigkeiten kommen, dann stehen Ihnen unsere Mitarbeiter der Elektronischen Medien gerne unter folgender Rufnummer +49 6182 925 30390 zur Verfügung. 

Ich habe Fragen zu pushTAN. Wo erhalte ich weitere Informationen zu pushTAN?

Häufig gestellte Fragen zu pushTAN

Allgemeine Informationen zum Online-Banking mit pushTAN

Alle anzeigen
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