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Was Sie nach einer Scheidung beachten sollten

Eine Scheidung ist meist schon eine emotionale Heraus­forderung. Zudem sind bereits bei der Trennung und im bevor­stehenden Trennungsjahr organisatorisch viele Dinge zu erledigen – Auflösung gemeinsamer Konten, Regelung bestehender Kredite und Widerruf von Vollmachten.

Änderungen bei Ihrer Sparkasse

Sie haben im Trennungs­jahr oder während der Scheidung die Möglichkeit, bestehende Freistellungs­aufträge anzupassen und Vollmachten zu entziehen – ganz einfach online.

Die wichtigsten Meldestellen im Überblick

  • Einwohnermeldeamt:
    Sollte sich Ihr Nachname geändert haben, benötigen Sie einen neuen Personal­ausweis und einen neuen Reisepass.
  • Versicherungen und Kredite:
    Informieren Sie Ihr Kredit­institut oder Ihre Versicherung für eine Trennung der bestehenden Kredite und Versicherungen.
  • Krankenkasse:
    Informieren Sie Ihre Kranken­kasse über einen Namens­wechsel – dann erhalten Sie eine neue Versicherten­karte.
  • Finanzamt:
    Informieren Sie das Finanzamt über Ihren geänderten Familien­stand – gegebenen­falls erhalten Sie eine neue Lohnsteuer­klasse.
  • Kfz-Meldestelle:
    Neben dem Führer­schein sind auch der Fahrzeug­schein und der Fahrzeug­brief von einer Änderung betroffen.
Ihr nächster Schritt

Melden Sie sich in Ihrem Online-Banking an und passen Sie Ihre bestehenden Freistellungs­aufträge an und entziehen Sie bestehende Vollmachten.

Details

Allgemeine Informationen 

Damit Sie einen Einblick erhalten und wissen, welche Daten abgefragt werden, haben wir für Sie den Ablauf des Antrags dargestellt:

Hinweis: Im Falle einer Namensänderung wird automatisch eine neue Sparkassen-Card (Debitkarte) bestellt.

  • Angabe, ob Sie sich im Trennungsjahr befinden oder bereits geschieden sind
  • Angabe des Scheidungsdatums
  • Bekannt geben, ob es für Sie als angemeldeter Kunde eine Namensänderung gibt
  • Kontaktdaten prüfen und ggf. ändern
  • Vollmachten löschen
  • Anzeige einer Zusammenfassung der Daten
  • Datenfreigabe mit TAN bestätigen
  • Ggf. Legitimationsart auswählen (Videolegitimation, Legitimation in der Geschäftsstelle)

Befinden Sie sich im Trennungsjahr oder besitzen Sie im Fall einer Scheidung mit Namensänderung bereits einen neuen Ausweis mit Ihrem neuen Namen und haben einen bestehenden Online-Banking-Vertrag?

Dann kann die Bekanntgabe Ihrer Trennung/Scheidung online erfolgen.

Besitzen Sie im Fall einer Scheidung mit Namensänderung noch keinen Ausweis mit neuem Namen können Sie unseren Online-Antrag ebenfalls nutzen. Sie erhalten dann den Hinweis, dass eine Legitimation in der Geschäftsstelle unerlässlich ist. Am Ende des Formulars haben Sie die Gelegenheit, einen Terminwunsch abzusenden.

Alternativ können Sie auch direkt einen Termin in der Geschäftsstelle vereinbaren, wenn Sie noch keinen neuen Ausweis mit Ihrem neuen Namen haben.

Sie möchten Ihre Scheidung online bekannt geben, aber haben keinen bestehenden Online-Banking-Vertrag?

Beantragen Sie einen Online-Banking Zugang oder nutzen Sie bitte den Auftrag zur Bekanntgabe Ihrer Scheidung für Kunden ohne Online-Banking.

Sie möchten nicht nur Ihre persönlichen Daten ändern (Namensänderung), sondern auch eine Kontoumschreibung veranlassen?

Bitte nutzen Sie dafür im Anschluss an die Bekanntgabe Ihrer Trennung/Scheidung unseren Online-Antrag „Kontoumschreibung“.

Anträge

Die wichtigsten Anträge bei einer Scheidung 

Scheidung bekannt geben für Kunden mit Online-Banking-Vertrag

  • Sie möchten die Sparkasse Langen-Seligenstadt über Ihre Scheidung informieren
  • Jetzt online möglich 

Scheidung bekannt geben für Kunden ohne Online-Banking-Vertrag

  • Sie möchten die Sparkasse Langen-Seligenstadt über Ihre Scheidung informieren
  • Jetzt online auch ohne Vertrag für das Online-Banking möglich

Freistellungsauftrag bearbeiten

  • Freistellungsauftrag anlegen
  • Änderung oder Löschung vornehmen 

Hinweis: Der bestehende gemeinsame Freistellungsauftrag wird in dem Prozess "Trennung/Scheidung bekannt geben" gelöscht.

Girokonto auflösen

Bitte beachten Sie, dass Gemeinschaftskonten nur formlos per Brief mit den Unterschriften aller Kontoinhaber anzupassen/aufzulösen sind.

Senden Sie den Auftrag bitte an folgende Adresse:

Sparkasse Langen-Seligenstadt
-Marktfolgebereich-
Frankfurter Str. 137
63500 Seligenstadt

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