Eine Scheidung ist meist schon eine emotionale Herausforderung. Zudem sind bereits bei der Trennung und im bevorstehenden Trennungsjahr organisatorisch viele Dinge zu erledigen – Auflösung gemeinsamer Konten, Regelung bestehender Kredite und Widerruf von Vollmachten.
Sie haben im Trennungsjahr oder während der Scheidung die Möglichkeit, bestehende Freistellungsaufträge anzupassen und Vollmachten zu entziehen – ganz einfach online.
Damit Sie einen Einblick erhalten und wissen, welche Daten abgefragt werden, haben wir für Sie den Ablauf des Antrags dargestellt:
Hinweis: Im Falle einer Namensänderung wird automatisch eine neue Sparkassen-Card (Debitkarte) bestellt.
Dann kann die Bekanntgabe Ihrer Trennung/Scheidung online erfolgen.
Besitzen Sie im Fall einer Scheidung mit Namensänderung noch keinen Ausweis mit neuem Namen können Sie unseren Online-Antrag ebenfalls nutzen. Sie erhalten dann den Hinweis, dass eine Legitimation in der Geschäftsstelle unerlässlich ist. Am Ende des Formulars haben Sie die Gelegenheit, einen Terminwunsch abzusenden.
Alternativ können Sie auch direkt einen Termin in der Geschäftsstelle vereinbaren, wenn Sie noch keinen neuen Ausweis mit Ihrem neuen Namen haben.
Beantragen Sie einen Online-Banking Zugang oder nutzen Sie bitte den Auftrag zur Bekanntgabe Ihrer Scheidung für Kunden ohne Online-Banking.
Bitte nutzen Sie dafür im Anschluss an die Bekanntgabe Ihrer Trennung/Scheidung unseren Online-Antrag „Kontoumschreibung“.
Hinweis: Der bestehende gemeinsame Freistellungsauftrag wird in dem Prozess "Trennung/Scheidung bekannt geben" gelöscht.
Bitte beachten Sie, dass Gemeinschaftskonten nur formlos per Brief mit den Unterschriften aller Kontoinhaber anzupassen/aufzulösen sind.
Senden Sie den Auftrag bitte an folgende Adresse:
Sparkasse Langen-Seligenstadt
-Marktfolgebereich-
Frankfurter Str. 137
63500 Seligenstadt
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