Hausverwaltungen und Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften sind durch die vielen Aufgaben und Befugnisse verantwortlich für die Belange der Wohnungseigentümer.
Um Ihnen die Klärung der Angelegenheiten, die die Sparkasse Langen-Seligenstadt betreffen, zu erleichtern, haben wir Ihnen eine umfängliche FAQ-Liste inkl. Checkliste mit den notwendigen Unterlagen, sonstige nützliche Informationen und alle erforderlichen Anträge zusammengestellt.
Weitere Fragen zu diesem Thema können Sie gerne an unser Business-Center unter der E-Mail bc@sls-direkt.de richten. Telefonisch stehen wir für Sie unter der Rufnummer +49 6182 925 27000 zur Verfügung. Wir sind für Sie von Mo-Fr von 08:00 bis 17:00 Uhr erreichbar.
Giro WEG | |
Grundgebühr pro Monat |
8,95 € |
Zahlungsverkehr | |
Online-Überweisung |
0,20 € |
Einreichung Lastschrift | 0,50 € |
Gutschrift | 0,50 € |
SEPA-Lastschrift | 0,50 € |
Ausführung Dauerauftrag | 0,50 € |
Kartenzahlung | 0 € |
Karten | |
Sparkassen-Card pro Jahr | 12,00 € / 1. Karte frei |
Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft müssen alle Eigentümer mit der Selbstverwaltung einverstanden sein. Fordert nur ein einzelner Eigentümer die Bestellung eines Verwalters, muss die Eigentümergemeinschaft dem nachkommen, § 21 Abs. 4 WEG. Dann ist regelmäßig ein externer Verwalter einzusetzen.
Bei der WEG-Verwaltung ist zu beachten, dass für einen Hausverwalter-Wechsel Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung erforderlich sind. Dabei handelt es sich um die Bestellung und Abberufung des WEG-Verwalters, die nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vorgesehen ist, sowie bei dem Abschluss und der Kündigung des Verwaltervertrags um jeweils eigenständige Rechtsakte, über die gesondert ein Beschluss gefasst werden sollte. Zudem beträgt die Frist für die außerordentliche Abberufung des Verwalters sowie der fristlosen Kündigung des Verwaltervertrags zwei Monate ab Kenntnis des Kündigungsgrundes (Bayerisches Oberstes Landesgericht (BayObLG), Beschluss vom 17.01.2000, Az.: 2Z BR 120/99).
Ja, dazu empfehlen wir unsere App „App Sparkasse Business“.
Es wird ein chipTAN Generator und eine Sparkassen-Card des Nutzers benötigt. Ein TAN-Generator kann von mehreren Personen genutzt werden und kann in jeder unserer Filialen oder im Sparkassen-Shop für einmalig Euro erworben werden.
Es wird die S-pushTAN-App benötigt. Diese kann kostenfrei im jeweiligen Shop heruntergeladen werden.
Nein, für das chipTAN-Verfahren ist eine Sparkassen-Card für beliebig viele Konten ausreichend.
Sollte es doch mal zu technischen Schwierigkeiten kommen, dann stehen Ihnen unsere Mitarbeiter der Elektronischen Medien gerne unter folgender Rufnummer zur Verfügung.
Für alle Fragen rund um das Thema Wohnungseigentümergemeinschaft steht Ihnen unser Business-Center per E-Mail oder auch telefonisch unter der Rufnummer +49 6182 925 27000 von Mo-Fr von 08:00 bis 17:00 Uhr zur Verfügung.
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