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Auf einen Blick

Eine neue EU-Vorgabe macht wichtige Informationen noch schneller zugänglich – und schont die Umwelt

Besitzerinnen und Besitzer von Wertpapierdepots erhalten in Zukunft ein elektronisches Wertpapierpostfach. Dort machen ihnen die Sparkassen sowie die DekaBank, das Wertpapierhaus der Sparkassen-Finanzgruppe, bestimmte Dokumente automatisch zugänglich. Das bringt viele Vorteile mit sich – und ist obendrein kostenlos.

Das wichtigste in Kürze

  • Die EU hat beschlossen, dass bestimmte Unterlagen zum Wertpapierdepot elektronisch bereitgestellt werden sollen.
  • Das bringt viele Vorteile für Privatanlegerinnen und -anleger sowie Unternehmen mit sich und reduziert die Papierflut.
  • Dank modernster Sicherheitsstandards und PIN-Verfahren ist das Wertpapierpostfach rundum sicher – außerdem ist es einfach zu handhaben.
  • Alle Kunden mit Sparkassen- und/oder DekaBank-Depots, die bislang noch kein E-Postfach nutzen und der Vorgehensweise nicht widersprochen haben, bekommen bis spätestens 29.07.2022 Zugangsdaten zu ihren hierfür neu eingerichteten Wertpapierpostfächern per Post zugestellt.
  • Mit den Zugangsdaten können Sie sich in der Kopfzeile unserer Homepage anmelden.

Umsetzung gesetzlicher Vorgaben der EU

Aufgrund einer neuen Vorgabe der Europäischen Union (EU), dem sogenannten „MiFID quick fix“, erhalten Depotinhaberinnen und -inhaber ein elektronisches Wertpapierpostfach bei ihrer Sparkasse. So stehen ihnen wichtige Informationen noch schneller zur Verfügung. Außerdem trägt dieses Postfach zur Reduzierung der Papierflut bei und leistet so einen wertvollen Beitrag zur Schonung der Ressourcen und zur Förderung der Nachhaltigkeit.

Hintergründe

Hintergrundinformationen zum MiFID quick fix

Bisher sah das Gesetz für Informationen im Wertpapierbereich den Vorrang der Papierform vor. Seit der Finanzmarktreform durch die EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II im Jahr 2018 haben erhebliche Mengen an Pflichtinformationen für Wertpapierkundinnen und -kunden den Anlageprozess verlangsamt und zu zusätzlichem Papierverbrauch geführt. Mit dem sogenannten „MiFID quick fix“ soll dies revidiert werden.

Der MiFID quick fix ist Teil eines umfangreichen Gesetzespakets, mit dem der europäische Gesetzgeber die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie begrenzen will. Zur Stärkung der Wirtschaft soll unter anderem die Liquidität von Unternehmen und der Zugang zu Finanzmitteln gefördert werden. Notwendig hierfür sind schlanke und unbürokratische Anlageprozesse. Dazu dient die Pflicht, bestimmte Wertpapierinformationen nicht mehr in Papierform, sondern standardmäßig in elektronischer Form zu übermitteln.

Die EU-Vorgaben aus dem MiFID quick fix werden nun in Deutschland umgesetzt: Mit modernen, digitalen Kommunikationsformen wird das Wertpapiergeschäft nachhaltiger, schneller und effizienter und leistet dadurch einen wertvollen Beitrag zur Schonung unserer Ressourcen. Daher erhalten Kundinnen und Kunden der Sparkassen sowie der DekaBank ein elektronisches Wertpapierpostfach bei der Sparkasse.

Wer ist betroffen?

Für wen gilt das elektronische Wertpapierpostfach?

Von der Regelung betroffen sind Kundinnen und Kunden, die ein Wertpapierdepot besitzen und die entsprechenden Unterlagen bislang in Papierform erhalten. Sie wurden bereits in einem persönlichen Anschreiben informiert,

  • dass eine Pflicht zur elektronischen Bereitstellung bestimmter Wertpapierunterlagen besteht.
  • dass ihnen zu diesem Zweck – ohne weitere Kosten – ein persönliches Elektronisches Wertpapierpostfach eingerichtet wird.
  • dass sie das Recht haben, der elektronischen Bereitstellung der betroffenen Wertpapierunterlagen innerhalb von acht Wochen zu widersprechen und in diesem Fall die betroffenen Unterlagen weiterhin in Papierform erhalten.
  • dass die Umstellung automatisch erfolgt, wenn sie innerhalb der achtwöchigen Frist keinen Widerspruch einlegen und
  • dass sie die Möglichkeit haben, alle Wertpapierdokumente (nicht nur die vom MiFID quick fix betroffenen Unterlagen) in ein vollwertiges Elektronisches Postfach bei der Sparkasse zu erhalten. Hierfür ist ein „Upgrade“ ihres Wertpapierpostfachs auf ein Elektronisches Postfach erforderlich.

Kundinnen und Kunden mit bestehenden vertraglichen Vereinbarungen zur Zustellung von Wertpapierdokumenten wurden ebenfalls angeschrieben, sofern die betroffenen Wertpapierdokumente aktuell noch nicht in ein eigenes Elektronisches Postfach eingestellt werden.

Vorteile

Die wichtigsten Vorteile des Wertapierpostfachs in Kürze:

  • Zeitnahe Bereitstellung bestimmter Wertpapierdokumente
  • Schneller und bequemer Zugriff auf die Dokumente
  • Verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen
  • Gegebenenfalls Basis für ein späteres Online-Banking

Einfach, sicher und bequem – „Upgrade“-Möglichkeiten für die elektronische Informationserteilung

Mit dem Wertpapierpostfach erhalten die Depotinhaberinnen und -inhaber schnellen und einfachen Zugriff auf bestimmte Wertpapierdokumente: Sie können sich ganz einfach und bequem per Smartphone, Tablet oder PC einloggen und ihre Wertpapierdokumente ansehen. Das ist rundum sicher – dank modernster Sicherheitsstandards und TAN-Verfahren. Außerdem lassen sich die Unterlagen nun direkt digital archivieren.Allerdings erhalten sie andere Wertpapierdokumente, die nicht dem MiFID quick fix, sondern anderen gesetzlichen Regelungen unterliegen (wie etwa bestimmte Produktunterlagen oder Einladungen zu Hauptversammlungen), weiterhin in Papierform. Denn für diese anderen Unterlagen hat der Gesetzgeber noch nicht den Vorrang der elektronischen Bereitstellung beschlossen.Möchten die Depotinhaberinnen und -inhaber alle Dokumente zukünftig elektronisch erhalten und gleichzeitig ihr Wertpapierdepot immer und überall im Blick haben, können sie das Online-Banking ihrer Sparkasse nutzen. Das wurde bereits mehrfach unter anderem vom Deutschen Institut für Bankentests und der Tageszeitung „Die Welt“ mit Awards ausgezeichnet.


Wertpapierhandel digital im Online-Banking oder in der S-Invest App

Damit haben die Besitzerinnen und Besitzer von Wertpapierdepots nicht nur all ihre Wertpapierdokumente an einem Ort. Dort können sie auch alle sonstigen Unterlagen (zum Beispiel zu ihrem Girokonto) ressourcenschonend und sicher verwahren. Und: Bank- und Wertpapiergeschäfte lassen sich damit unabhängig von den Öffnungszeiten einer Filiale erledigen.Zur Vereinbarung des Online-Bankings können sie sich an ihre Beraterin oder ihren Berater bei ihrer Sparkasse wende. Oder sie richten sich den Zugang über den unten stehenden Link gleich selbst online ein.Übrigens: Die S-Invest App der Sparkassen macht die Geldanlage in Wertpapiere noch einfacher. Damit lassen sich jederzeit aktuelle Börsen-News und Anlageideen abrufen, Kursentwicklungen in Echtzeit nachverfolgen und Wertpapiere mit wenigen Klicks kaufen oder verkaufen.

FAQ

Die wichtigsten Fragen und Antworten

Was passiert, wenn ich auf das Anschreiben zum Wertpapierpostfach nicht reagiere?

Dann richtet Ihre Sparkasse oder Ihre Bank Ihnen nach Ablauf der Widerspruchsfrist ein Wertpapierpostfach ein und stellt Ihnen die betroffenen Wertpapierunterlagen ausschließlich elektronisch zu. Ausgenommen von der automatischen Einrichtung eines Wertpapierpostfachs sind Kundinnen und Kunden, die eine besondere vertragliche Vereinbarung über die Zustellung ihrer Wertpapierdokumente getroffen haben.

Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Wertpapierdokumente derzeit nicht der Depotinhaberin oder dem Depotinhaber, sondern einer dritten Person in deren elektronisches Postfach eingestellt werden. Diese Kundinnen und Kunden erhalten ebenfalls ein Anschreiben, mit dem sie allerdings aufgefordert werden, sich mit ihrer Sparkasse oder Bank in Verbindung zu setzen, um die zukünftige Zustellung ihrer Wertpapierdokumente neu zu vereinbaren.

Entstehen mir hierdurch Kosten?

Nein, die Einrichtung des Wertpapierpostfachs und die zukünftige Archivierung Ihrer MiFID-relevanten Unterlagen in diesem Wertpapierpostfach erfolgen für Sie kostenlos. Auch wenn Sie sich dazu entscheiden, Widerspruch zu erheben, weil Sie Ihre Dokumente weiterhin lieber in Papierform erhalten möchten, entstehen Ihnen keine Kosten.

Warum muss ich der Einrichtung des Wertpapierpostfachs nicht ausdrücklich zustimmen?

Der Gesetzgeber hat die schnelle und unkomplizierte automatische Umstellung beschlossen und die Umstellung von Bestandskundinnen und -kunden im MiFID quick fix geregelt. Anders als bei AGB-Änderungen, die aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2021 grundsätzlich der ausdrücklichen Zustimmung jeder Kundin und jedes Kunden bedürfen, hat der Gesetzgeber sich bei der Umstellung zur elektronischen Bereitstellung dafür entschieden, dass ihr Schweigen auf das Anschreiben als sogenannte konkludente Zustimmung (also stillschweigende Zustimmung) zur elektronischen Bereitstellung der betroffenen Wertpapierdokumente gewertet werden soll.

Was ist, wenn ich kein Wertpapierpostfach haben möchte?

Dann widersprechen Sie bitte formlos der elektronischen Bereitstellung Ihrer Wertpapierdokumente.

Wie kann ich auf das Wertpapierpostfach zugreifen?

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist erhalten Sie in einem separaten Anschreiben Ihre persönlichen Zugangsdaten. In diesem Anschreiben ist auch die Internetadresse angegeben, auf der Sie Ihre Zugangsdaten für die Anmeldung zu Ihrem Wertpapierpostfach eingeben müssen.

Welche Dokumente werden in das Wertpapierpostfach eingestellt?

Alle Wertpapierunterlagen, die nach dem 11. Abschnitt des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zur Verfügung zu stellen sind. Das sind insbesondere:

  • Depotbezogene Dokumente beziehungsweise Dokumente im Rahmen Ihrer Vermögensverwaltung (falls Sie eine solche nutzen)
  • Kundeninformation zu Geschäften in Wertpapieren und weiteren Finanzinstrumenten (MiFID-Broschüre) und Basisinformationen über Wertpapiere und weitere Kapitalanlagen
  • Vierteljährlicher Depotabschluss und Quartalsberichte, Jahresdepotauszug und jährliche Informationen über Kosten und Nebenkosten
  • Gegebenenfalls Verlustschwellenreportings
  • Beratungs- beziehungsweise transaktionsbezogene Dokumente, wie zum Beispiel transaktionsbezogene Kosteninformationen, Geeignetheitserklärungen (inklusive der darin aufgeführten produktbezogenen Informationen, wie beispielsweise das Basisinformationsblatt, die wesentlichen Informationen für Anlegerinnen und Anleger oder der Verkaufsprospekt), Auftragsbestätigungen und Wertpapierabrechnungen.
Welche Unterlagen erhalte ich trotz Wertpapierpostfach weiterhin in Papierform?

Dazu zählen alle Unterlagen, die nicht der MiFID-Regelung unterliegen. Das sind insbesondere:

  • Produktunterlagen, zum Beispiel das Produktinformationsblatt, die wesentlichen Anlegerinformationen oder das Informationsblatt nach der PRIIPs-Verordnung – dabei handelt es sich um sogenannte verpackte Anlageinstrumente (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products, darunter fallen Fonds, kapitalbildende Lebensversicherungen und Zertifikate), wenn die entsprechenden Produkte beratungsfrei erworben werden
  • Steuerunterlagen
  • Informationen über Kapitalmaßnahmen
  • Informationen zu Hauptversammlungen
Was muss ich tun, wenn ich alle Unterlagen meiner Sparkasse oder Bank elektronisch in ein Postfach erhalten möchte?

Hierfür benötigen Sie einen Zugang zum Online-Banking. Diesen können Sie entweder selbst einrichten oder Sie wenden sich an Ihre Sparkasse oder Bank. Die Beraterinnen und Berater richten Ihnen schnell und unkompliziert Ihr Online-Banking mit einem vollwertigen elektronischen Postfach ein. So erhalten Sie sämtliche Unterlagen zu Ihren Bank- und Wertpapiergeschäften schnell und ressourcenschonend und können diese an einem Ort dauerhaft und sicher verwahren.

Erhalten auch juristische Personen ein Wertpapierpostfach?

Ja. Ist eine juristische Person Depotinhaber, erhält diese ein Wertpapierpostfach. Die Zugangsdaten dazu werden an bestimmte vertretungsberechtigte Personen versandt.  Hierfür gilt folgende Hierarchie:

  1. Konkursverwalter
  2. Insolvenzverwalter
  3. Vergleichsverwalter
  4. Vorstand
  5. Geschäftsführer
  6. Prokurist
  7. Handlungsbevollmächtigte

Beim Wertpapierpostfach ist es nicht möglich, Personen einer anderen Hierarchieebene Zugangsdaten zu erteilen. Wenn Sie die Zugriffsmöglichkeiten zum Postfach Ihres Unternehmens anders regeln möchten, wenden Sie sich bitte an die Beraterinnen und Berater Ihrer Sparkasse oder Bank.

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