Die 2001 gegründete Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Geschäftsgebiet unserer Sparkasse im weitesten Sinne, insbesondere der Gesundheit, der Erziehung und der Ausbildung. Die Stiftung besitzt ein Stiftungskapital von 1.325.000 Euro. Aus der Anlage dieses Stiftungskapitals stehen derzeit über 24.000 Euro jährlich zur Verfügung. Seit Gründung der Stiftung hat diese mehr als 622.000 Euro für verschiedenste Projekte bereitgestellt. Die Aufgaben der Stiftung werden durch das Stiftungskuratorium und den Stiftungsvorstand wahrgenommen; die Tätigkeit der Mitglieder in diesen Organen ist ehrenamtlich.
Der Stiftungszweck kann insbesondere durch folgende Aktivitäten verwirklicht werden:
Die Stiftung findet die Verwirklichung Ihres Stiftungszweckes durch die Unterstützung von Vereinen und anderen Institutionen. Die Stiftung ist im Geschäftsgebiet der Sparkasse Langen-Seligenstadt tätig.
Der Stiftungsvorstand führt die Geschäfte der Stiftung und hat im Rahmen des Hessischen Stiftungsgesetzes der Stiftungsverfassung den Willen des Stifters so wirksam wie möglich zu erfüllen. Er erarbeitet Vorschläge für die Entscheidungen des Stiftungskuratoriums über Förderungsanträge und Förderungsmaßnahmen.
Das Stiftungskuratorium überwacht die Geschäftsführung des Stiftungsvorstandes und stellt die Beachtung des Stifterwillens durch den Vorstand sicher. Es beschließt über die Förderungsanträge und Förderungsmaßnahmen auf Vorschlag des Stiftungsvorstandes.
Die Stiftung „Für Kinder und Jugendliche in unserer Region – Stiftung der Sparkasse Langen-Seligenstadt“ hat sich mit fachlicher Unterstützung des Staatlichen Schulamtes Offenbach das Ziel gesetzt, Kinder und Jugendliche aller Schulformen, die über erkennbare spezifische Begabungen verfügen, über die Vergabe von Stipendien nachhaltig zu fördern.
Unsere Gesellschaft braucht Menschen, die auf bestimmten Gebieten Besonderes zu leisten in der Lage sind. Sie zu erkennen und zu fördern, damit das Begabungspotenzial der Region sich entfalten kann, ist ein Anliegen der Stiftung. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, Kinder und Jugendliche aller Schulformen, die über besonderes Leistungsvermögen und hohe Intelligenz verfügen, über die Vergabe von Stipendien nachhaltig zu unterstützen und zu fördern.
Gefördert werden außerschulische Maßnahmen wie beispielsweise der Besuch eines Kurses. Fachbezogene Schwerpunkte sind in diesem Jahr Kunst, Sprachen und Sachkunde/Gesellschaftswissenschaften.
Bewerber und Bewerberinnen dürfen höchstens 21 Jahre alt sein, wohnen im Geschäftsgebiet der Sparkasse Langen-Seligenstadt und gehen dort in die Schule. Für das Alter gild der 31. Dezember 2021 als Stichtag.
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über die jeweilige Schulleitung in Abstimmung mit den verantwortlichen Lehrkräften. Dazu müssen Bewerber und Bewerberinnen lediglich die Anmeldekarte sorgfältig ausfüllen und bis spätestens 8. April 2022 bei ihrer Schulleitung abgeben. Die Bewerbung ist von der Schulleitung bis zum 27. April 2022 an die Stiftung zu senden.