Der Verlust eines geliebten Menschen ist ein gravierender Einschnitt in unserem Leben. Zusätzlich zu der emotionalen Belastung werden Sie als Betroffener in den darauf folgenden Tagen mit einer Vielzahl an Formalitäten und organisatorischen Aufgaben konfrontiert. Wir stehen in solchen Fällen als Sparkasse Langen-Seligenstadt an Ihrer Seite.
Um Ihnen die Klärung der Angelegenheiten, die die Sparkasse Langen-Seligenstadt betreffen, zu erleichtern, haben wir Ihnen eine Checkliste, eine umfängliche FAQ-Liste, sonstige nützliche Informationen und alle erforderlichen Anträge zusammengestellt.
Weitere Fragen zu diesem Thema können Sie gerne an erbabwicklung@sls-direkt.de richten.
Checkliste:
„Das gute Gefühl, zu Lebzeiten an Alles gedacht zu haben“
Mit dieser Checkliste machen Sie es Ihrer Famile einfach, Dokumente zu finden und Ihre Wünsche zu berücksichtigen. Alle Finanzfragen besprechen wir gerne mit Ihnen.
Das muss ich notieren:
Bestehende Verträge und Accounts auflisten:
Liste bestehender Konten:
Eingegangene Verpflichtungen darlegen:
Persönliche Wünsche notieren:
Anschrift | Sparkasse Langen-Seligenstadt Abteilung Marktservice Frankfurter Str. 137 63500 Seligenstadt |
Für Beratungen steht Ihnen selbstverständlich Ihr Kundenberater für alles rund um die Erbabwicklung, aber auch für alle anderen Finanzangelegenheiten zur Verfügung (Wunschtermin vereinbaren).
Sie können Ihre Fragen auch bequem per E-Mail an erbabwicklung@sls-direkt.de stellen.
Telefonisch erreichen Sie die Spezialisten zu dem Thema unter +49 6182 925 60960.
Zwingend ist die Vorlage der Sterbeurkunde im Original notwendig. Hiervon erhalten Sie in der Regel mehrere Ausfertigungen.
Sie können uns eine Ausfertigung bequem per Post an
Sparkasse Langen-Seligenstadt
Abteilung Marktservice
Frankfurter Str. 137
63500 Seligenstadt
senden oder in einer unserer Geschäftsstellen abgeben.
Zusätzlich sollten Sie uns die notwendigen Angaben mitteilen.
Dies hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Je nachdem welche Arten von Konten der Verstorbene bei uns im Haus hatte und welche Vorkehrungen zu Lebzeiten bereits getroffen wurden, kann auf die Vorlage von Unterlagen ggf. verzichtet werden.
Im Normalfall sind Erbnachweise (bspw. Erbschein oder Testament mit Eröffnunsprotokoll) im Original einzureichen. Wir raten Ihnen hier, die Unterlagen vorab zur Prüfung an erbabwicklung@sls-direkt.de zu senden. Dann bewerten wir die eingereichten Unterlagen und bereiten die notwendigen Formalitäten entsprechend vor. Im Nachgang müssen sich dann alle Erben legitimieren und die Erbnachweise können im Original vorgelegt werden.
Sie können die entsprechenden Aufträge bequem hier stellen. Wir prüfen Ihr Anliegen und bereiten alle notwendigen Formalitäten für Sie vor. So sparen Sie sich Wartezeiten und unnötige Besuche in der Sparkasse. Wir werden die Aufträge zeitnah (in der Regel innerhalb von einer Woche) bearbeiten und informieren Sie selbstverständlich über die Entscheidung bzw. falls weitere Unterlagen erforderlich sein sollten.
Bitte schicken Sie uns bei der Erteilung der Serviceaufträge über unsere Homepage notwendige Unterlagen (bspw. Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises, sowie weitere Erbnachweise) vorab per E-Mail an erbabwicklung@sls-direkt.de. Dann prüfen wir die Unterlagen, bereiten alle notwendigen Formalitäten vor und informieren Sie, sobald alles fertig ist. Im Anschluss kommen Sie bitte in eine beliebige Geschäftsstelle unserer Sparkasse, bringen den Personalausweis sowie die Original Erbnachweise mit und leisten die notwendigen Unterschriften.
Grundsätzlich ist die Prüfung der Legitimation in all unseren Geschäftsstellen möglich. Alternativ bieten wir die Videolegitimation an. Auch gibt es die Möglichkeit eine Erbschaftsvollmacht von seiner Hausbank bestätigen zu lassen. Erteilen Sie zunächst bequem online eine Erbschaftsvollmacht. Dann informieren wir Sie über entsprechende Möglichkeiten.
Inländische Banken/Sparkassen, Ämter, Gemeinden und Rechtsanwälte können Bestätigungen vornehmen.
In diesen Fällen ist zusätzlich eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich. Diese stellt das zuständige Finanzamt der Erbschafts- und Schenkungssteuerstelle aus. Gerne beauftragen wir die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung für Sie. Sollte die Beauftragung gewünscht sein, dann teilen Sie uns dies bitte per E-Mail an erbabwicklung@sls-direkt.de mit.
Das Einreichen von Unterlagen per E-Mail, Fax, sowie nicht bestätigte Kopien. Um eine erfolgreiche Bearbeitung sicherzustellen müssen wir Sie bitten, alle Dokumente im Original zu gegebener Zeit einzureichen. Bitte beachten Sie die jeweiligen Hinweise bei der Erfassung der verschiedenen Aufträge. Geben Sie uns hierbei immer eine Möglichkeit Nachfragen direkt zu klären (Angabe einer Rufnummer oder E-Mailadresse). Dann können wir eventuelle Unklarheiten in der Regel schnell klären.
Zu den Erbnachweisen zählen u.a. der Erbschein, das Testament mit Eröffnungsprotokoll oder der Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll. Diese werden vom Nachlassgericht ausgestellt.
Die Unterlagen genießen nur in dieser Form (Original) den öffentlichen Glauben.
Auskünfte über Konten erhält lediglich der Kontoinhaber oder eine von ihm bevollmächtigte Person. In Nachlassangelegenheiten sind des Weiteren alle Erben auskunftsberechtigt. Wir sind jedoch dazu verpflichtet, Auskünfte nur an legitimierte Erben zu erteilen. Sollte uns die Erblegitimation vorliegen, können wir selbstverständlich die gewünschten Auskünfte erteilen.
Ist eine Testamentsvollstreckung angeordnet, erhält grundsätzlich nur der Testamentsvollstrecker Auskünfte. Als Erbe müssen wir Sie für offene Fragen an diesen verweisen.
Nein, es besteht kein Auskunftsrecht für Vermächtnisnehmer/Pflichtteilsberechtigte.
Nein, es besteht kein Verfügungsrecht für Vermächtnisnehmer/Pflichtteilsberechtigte.
In der Regel gelten erteilte Vollmachten über den Tod hinaus. D.h. eine Kontoverfügung durch den Bevollmächtigten bleibt weiterhin gültig und der Bevollmächtigte kann weiter alle Angelegenheiten erledigen. Diese Vollmacht gilt solange sie nicht von einem der Erben widerrufen wird.
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