Pfändung bezahlen

Voraussetzung für die Bezahlung der Pfändung ist ein Girokonto bei der Sparkasse Langen-Seligenstadt mit ausreichend Deckung. Sie können Ihre Pfändung in Teilen oder vollständig bezahlen. Des Weiteren benötigen Sie Angaben zum Gläubiger. Sollten Sie mehr als eine Pfändung haben, kann nur die jeweils Erstrangige bezahlt werden.

Persönliche Angaben








Angaben zum Girokonto

?

Institut:
Sparkasse Langen-Seligenstadt

BIC:
HELADEF1SLS

Sicherheitsabfragen

Ältere Sparkassen-Card¹

Abbildung der Vorderseite der Sparkassen-Card¹
Auf der bisherigen Sparkassen-Card¹ finden Sie die Karten-Nummer und das Gültigkeitsdatum auf der Vorderseite.

Neuere Sparkassen-Card¹

Abbildung der Vorderseite der Sparkassen-Card
Bei der neuen Sparkassen-Card¹ finden Sie das Gültigkeitsdatum auf der Vorderseite und die Karten-Nummer auf der Rückseite.

Abbildung der Rückseite der Sparkassen-Card

?

?

¹ Bei diesem Produkt handelt es sich um eine Debitkarte.

Angaben zur Pfändung

?


(Die Pfändung enthält ggf. Tageszinsen und Kosten. Aus diesem Grund kann der Überweisungsbetrag vom Auftragsbetrag geringfügig abweichen.)

Euro

Bitte geben Sie einen Betrag bis maximal 2.000 Euro ein. Für Bezahlungen von Beträgen über 2.000 Euro ist es notwendig, dass Sie zuvor Online-Banking beantragen.
Alternativ können Sie sich an das Kunden-Service-Center unter der Rufnummer +49 6182 9250 wenden.
Eine Teilzahlung macht Sinn, wenn Sie sich mit dem Pfändungsgläubiger entsprechend geeinigt haben. Die Einzelheiten klären Sie bitte vorab mit dem Pfändungsgläubiger.



Datenschutzhinweise
?


So geht es weiter: Wir prüfen Ihre Angaben. Sofern alle Daten korrekt sind und ausreichend Deckung auf dem Konto zur Verfügung steht, führen wir den Auftrag bis zum Ende des nächsten Bankarbeitstages aus. Sobald alle vorliegenden Pfändungen vollständig bezahlt sind, können Sie wieder wie gewohnt über Ihr Kontoguthaben verfügen.

So geht es weiter: Wir prüfen Ihre Angaben. Sofern alle Daten korrekt sind und ausreichend Guthaben auf dem Konto zur Verfügung steht, führen wir den Auftrag bis zum Ende des nächsten Bankarbeitstages aus. Bitte beachten Sie, dass uns bei einer Teilzahlung die Zustimmungserklärung des Pfändungsgläubigers vorliegen muss, bevor Sie wieder wie gewohnt über ihr Kontoguthaben verfügen.

* Pflichtfeld
i