Sie haben sich von Ihrem Partner getrennt?
Hier stellen wir Ihnen eine kleine Checkliste bereit, an was Sie nun denken sollten.
Hat sich Ihre Anschrift geändert?
Im Online-Banking können Sie Ihre Postanschrift, Ihre E-Mailadresse und auch Ihre Telefonnummer ändern.
Tipp: Denken Sie daran, auch Ihre Hausratversicherung zu ändern. Vereinbaren Sie dazu am Besten einen Termin.
Haben Sie einen neuen Nachnamen? Dann geben Sie und bitte Bescheid. Wir schreiben Ihre Konten auf Ihren neuen Namen um. Auch Ihre Sparkassen-Card (Debitkarte) oder Kreditkarten werden neu erstellt.
Ehepartner/Eingetragene Lebenspartner werden normalerweise steuerlich zusammen veranlagt. Sie haben also auch künftig einen gemeinsamen Freistellungsauftrag. Wir benötigen die Unterschrift von Ihnen und Ihrem Partner, damit wir Ihren bisherigen Auftrag aktualisieren können.
Sie hatten bisher keinen Freistellungsauftrag? Dann wird es höchste Zeit: Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag einreichen, führt Ihre Sparkasse die Abgeltungssteuer auf die Kapitalerträge in Höhe von 25 Prozent an das Finanzamt ab - zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Es lohnt sich also, aktiv zu werden. Gerne infromiert Sie Ihr Berater, wie Sie Ihr Vermögen sinnvoll strukturieren.
Wenn Sie geheiratet haben, lohnt es sich einen Blick auf Ihre Versicherungen zu werfen:
Ihr Berater hilft Ihnen gern weiter. Es lohnt sich für Sie!
Haben Sie ein gemeinsames Konto? Dann sollte diese Konto auf eine Person umgeschrieben werden. Dazu vereinbaren Sie am besten ein Termin.
Haben Sie Vollmachten erteilt, die Sie nun nicht mehr benötigen? Auch diese Vollmachten können Sie bei Ihrem Berater ändern lassen.
Das CHIP Magazin hat die Sparkassen-App als
Testsieger 2023 ausgezeichnet.
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