Die Gründe für das Erteilen einer Vollmacht können sehr vielschichtig sein.
Gerade in Fällen wie bspw. Urlaub, Krankheit, eingeschränkter Handlungsfähigkeit ist es gut zu wissen, wenn finanzielle Angelegenheiten durch eine Vertrauensperson ganz im eigenen Sinne abgewickelt und entschieden werden können.
Einfach und bequem finden Sie auf dieser Seite viele nützliche Informationen, unsere umfängliche FAQ-Liste und alle erforderlichen Anträge.
Weitere Fragen zu diesem Thema können Sie gerne an marktfolge@sls-direkt.de richten. Telefonisch stehen wir für Sie unter der Rufnummer +49 6182 925 60960 zur Verfügung.
Mit der Kontovollmacht gewährt der Kontoinhaber dem Bevollmächtigten Zugriff auf ein bestimmtes Konto oder Depot. Der Bevollmächtigte muss sich zunächst persönlich legitmieren. Dies kann zusammen bei der Kontoeröffnung oder aber im Nachhinein eingeräumt werden. Es empfiehlt sich, die Vordrucke der Sparkasse Langen-Seligenstadt zu verwenden. Damit ist sichergestellt, dass alle notwendigen Angaben vorliegen und die Vollmacht zweifelsfrei akzeptiert werden kann.
Durch beispielsweise einen längeren Auslandsaufenthalt oder eine längere Krankheit, kann sich ein Kontoinhaber nicht mehr eigenständig um seine Bankgeschäfte kümmern. Jederzeit kann aufgrund eines Unfalls oder plötzlicher Erkrankung ein Notfall eintreten. Dies ist unabhängig vom Alter. Wer Vorsorge über eine Vollmacht getroffen hat, kann sich ganz auf die Genesung konzentrieren.
Jeder Mensch sollte sich mit dem Thema befassen. Denn jeder - ob jung oder alt - kann durch Unfall oder Krankheit in eine Situation geraten, durch die er seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann und geschäftsunfähig wird. Aber auch ein längerer Auslandsaufenthalt oder ein Wegzug aus dem Geschäftsgebiet (bspw. wegen eines Studiums) sollten gut geplant sein.
Eine Bankvollmacht kann allgemein für alle Bankgeschäfte oder nur für einzelne Konten erteilt werden. Sie sollten sich entsprechend Ihrer Situation überlegen, welche Art von Vollmacht Sie benötigen.
Grundsätzlich berechtigt die Kontovollmacht den Bevollmächtigten, alles zu erledigen, was mit der Führung des Kontos unmittelbar im Zusammenhang steht. Dies ist in der Regel in dem jeweiligen Kontovertrag geregelt.
Typisch sind beispielsweise diese folgenden Punkte:
Mit einer Kontovollmacht geben Sie keine Befugnisse über Tätigkeiten, die über das Führen der täglichen Bankgeschäfte hinausgehen. Den genauen Umfang der jeweils erteilten Kontovollmacht sollten Sie immer dem Vertrag entnehmen. In den überwiegenden Fällen sind jedoch folgende Tätigkeiten in der Regel ausgeschlossen:
Die Kontovollmacht gilt, sobald alle erforderlichen Formalitäten erfüllt wurden. Sie ist solange gültig, bis Sie vom Kontoinhaber widerrufen wird. In der Regel gelten die Kontovollmachten auch über den Tod hinaus.
Im Gegensatz zur Kontovollmacht, die stets nur für ein bestimmtes Konto gilt, erstreckt sich diese Art der Vollmacht üblicherweise auf sämtliche Konten im Hause der Sparkasse Langen-Seligenstadt. Ausnahme bilden hier lediglich die Konten bei Verbundpartnern (bspw. der DekaBank, LBS oder Helaba). Hierfür sind eigene Anträge notwendig.
Mit dieser Vollmacht ist der Bevollmächtigte berechtigt, den Vollmachtgeber in allen Angelegenheiten zu vertreten, die aus der gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverbindung des Vollmachtgebers mit der Sparkasse resultieren. Der Bevollmächtigte ist insbesondere auch berechtigt, über Konten und Depots des Vollmachtgebers, die dieser mit der Sparkasse führt, in jeder Weise zu verfügen. Dies umfasst auch die Verfügung durch Aufträge zu An- und Verkäufen von Wertpapieren und zu anderen börsenmäßigen Geschäften. Die Vollmacht schließt auch das Recht ein, für den Vollmachtgeber Wechselverbindlichkeiten einzugehen, Schecks auszustellen und zu indossieren sowie Kontoauszüge, Abrechnungen und sonstige Schriftstücke entgegenzunehmen und anzuerkennen. Zur Auflösung der Konten/Depots ist der Bevollmächtigte erst nach dem Tode des Konto-/Depotinhabers berechtigt. Die Vollmacht berechtigt den Bevollmächtigten, über einen eingeräumten Kreditrahmen (eingeräumte Kontoüberziehung) zu verfügen sowie das Konto, bei entsprechender Duldung durch die Sparkasse, auch darüber hinaus in Anspruch zu nehmen (geduldete Kontoüberziehung), soweit dies in einem der Kontoverbindung angemessenen Rahmen bleibt.
Mit einer Vorsorgevollmacht berechtigt der Vollmachtgeber den Bevollmächtigten, ihn im Geschäftsverkehr mit der Sparkasse zu vertreten. Die Vollmacht gilt für alle bestehenden und künftigen Konten und Depots des Vollmachtgebers bei der Sparkasse Langen-Seligenstadt und für von dem Vollmachtgeber von der Sparkasse gemietete Schrankfächer.
Die Vollmacht berechtigt gegenüber der Sparkasse dazu
Mit dem Zeitpunkt des Todes des Kontoinhabers gehen alle Rechte aus dem vereinbarten Konto unmittelbar auf den/die Begünstigten/Begünstigte über. Als Nachweis wird die Vorlage der Sterbeurkunde benötigt. Das Beantragen eines Erbscheins oder die Vorlage von sonstigen Erbnachweisen kann damit entfallen.
Auch hier gilt, dass der genaue Umfang der Vollmacht dem Vertrag entnommen werden sollte. In der Regel berechtigt die Vollmacht den Vollmachtgeber gegenüber der Sparkasse Langen-Seligenstadt alle Themen rund um die Abwicklung von Wertpapierdepots vorzunehmen. Beispielsweise ist der Bevollmächtigte befugt, Aufträge zum An- und Verkauf von Wertpapieren vorzunehmen. Beim Ankauf von Wertpapieren umfasst die Bevollmächtigung i.d.R. auch Verfügungen über das jeweilige Abrechnungskonto im Rahmen des Kontoguthabens sowie den für das Abrechnungskonto eingeräumten Kreditrahmen.
Grundsätzlich gilt für eine Vollmacht keine Formvorschrift. Schon aus Gründen der Klarheit und Beweiskraft ist jedoch zumindest eine schriftliche Abfassung empfehlenswert. Darüber hinaus ist sowohl ein Identitätsnachweis erforderlich und der Nachweis der Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der Bevollmächtigung muss erbracht werden. Daher raten wir Ihnen rechtzeitig Vorsorge zu treffen. Wir empfehlen immer entweder die Vordrucke der Sparkasse Langen-Seligenstadt zu verwenden oder aber eine notarielle Vollmacht zu erteilen. Die Sparkasse Langen-Seligenstadt ist, wie alle anderen Kreditinstitute auch, dazu verpflichtet, den Bevollmächtigten anhand eines gültigen Legitimationsdokuments zu identifizieren.
Nein, es ist nicht kompliziert eine Bankvollmacht zu erteilen. Mit einem entsprechenden Formular erteilt der Aussteller dem Bevollmächtigten die Vollmacht. Es gilt jedoch das Vermögen des Kontoinhabers zu schützen. Daher ist die Sparkasse dazu verpflichtet verschiedene Dinge zu prüfen. Auch das Bundesjustizministerium rät für die Vermögenssorge in Bankangelegenheiten immer die von der Bank oder Sparkasse angebotenen Vollmachten zu verwenden. Um etwaige Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmachtserteilung auszuräumen rät das Bundesjustizministerium auch, die Vollmacht in den Geschäftsräumen der Sparkasse zu unterzeichnen. Gerne können Sie den Antrag für eine Vollmacht online stellen, dann bereiten wir alle Formalitäten für Sie vor und ersparen Ihnen Wartezeiten. Sollten Sie nicht mehr dazu in der Lage sein, nehmen Sie bitte dennoch Kontakt mit uns auf. Dann versuchen wir eine entsprechende Lösung zu finden. Besser ist es jedoch rechtzeitig vorzusorgen.
Nein. Sie haben auch die Möglichkeit die Vordrucke der Sparkasse Langen-Seligenstadt zu verwenden. Dies ist in der Regel deutlich kostengünstiger. Sollten Sie die Vordrucke der Sparkasse Langen-Seligenstadt nicht verwenden, ist für Vorsorgevollmachten oder Generalvollmachten in der Regel die notarielle Beglaubigung notwendig. Damit vermeiden Sie, dass die Echtheit der Vollmacht angezweifelt werden kann und damit wertvolle Zeit verloren geht. Am bequemsten ist es für Sie direkt den gewünschten Antrag auf unserer Homepage auszufüllen und die einmalig notwendige Legitimation durchzuführen. Damit können Sie alle gewünschten Vorkehrungen treffen. Bei Fragen steht Ihnen selbstverständlich gerne Ihr Berater zur Verfügung.
Liegt keine erteilte Vollmacht vor und der Kontoinhaber ist nicht mehr in der Lage die Bankgeschäfte eigenständig zu erledigen, bleibt nur die Möglichkeit eine Betreuung zu beantragen. Ein Betreuer wird bestellt, wenn eine Person ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr erledigen kann. Für weitere Informationen rund um das Thema Betreuung schauen Sie auch hier nach.
Für alle Fragen rund um das Thema Vollmachten, aber auch zu allen anderen Finanzangelegenheiten, steht Ihnen Ihr Berater selbstverständlich auch gerne beratend zur Seite. (Wunschtermin vereinbaren)
Alternativ stehen wir für Sie unter der Rufnummer +49 6182 925 60960 zur Verfügung.
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