Mit dem Sparkassen-SchulService unterstützen wir, Ihre Sparkasse, die Lehrkräfte in unserer Region mit einem vielfältigen und pädagogisch hochwertigen Medienangebot.
Für Sie als Schulleiter, Lehrer oder sonstiger Angestellter einer öffentlichen Schule möchten wir Ihnen den Alltag erleichtern: ganz gleich ob es sich um Gelder Ihrer Träger, Gelder einzelner Klassen, Feste und Aktivitäten handelt, wir haben das richtige Kontomodell für Sie.
Einfach, bequem und schnell finden Sie hierfür alle erforderlichen Anträge, viele nützliche Informationen und eine umfängliche FAQ-Liste.
Einer Umsetzung der vom Kultusministerium Hessen mit Erlass vom 12.06.2017 novellierten „Richtlinie zum baren und unbaren Zahlungsverkehr durch öffentliche Schulen“ steht somit nichts im Wege.
Weitere Fragen zu diesem Thema können Sie gern an schulgiro@sls-direkt.de richten. Telefonisch stehen wir für Sie unter der Rufnummer +49 6182/ 925-60929 zur Verfügung.
Die Sparkasse Langen-Seligenstadt engagiert sich vielfältig. Für das Gemeinwohl, die Region und die Menschen, die hier leben. Dazu unterstützt Ihre Sparkasse durch ihre Stiftungen zahlreiche Vereine, Veranstaltungen und junge Menschen (Jugendförderpreis, Begabtenförderung, Vorlesewettbewerb, Kunst-Wettbewerb). Viele Vereine und Initiativen im Bereich Sport, Kultur und Soziales werden regelmäßig von der Sparkasse gefördert. Durch Spenden und Sponsoring werden so wichtige Aktivitäten oft erst möglich.
Für eine Bearbeitung benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
marktfolge@sls-direkt.de | |
Anschrift | Sparkasse Langen-Seligenstadt Marktfolge Frankfurter Str. 137 63500 Seligenstadt |
Abgabe in einer Filiale | Bitte beachten Sie bei der Abgabe in einer Filiale die Laufzeit. |
Die detaillierten Preise finden Sie in dem Auszug aus unserem Preis- und Leistungsverzeichnis.
Vereinfacht kann man sagen: Wenn das Schulgirokonto online eröffnet und auch online geführt wird, dann beträgt der monatliche Pauschalpreis tatsächlich nur 1,00 Euro.
Ja, bitte reichen Sie die Vollmacht immer auf Briefpapier der Schule und mit der Originalunterschrift des Schulleiters ein. Falls der Schulleiter den Antrag selbst stellt, entfällt dieser Vordruck.
Ja, erste Tests haben gezeigt, dass das Ausfüllen eines Antrags nur wenige Minuten in Anspruch nimmt,
wenn man die Informationen bzw. Routine hat. Ist dies nicht der Fall, führt es häufig zu Fragen und Abstimmungen mit dem Schulleiter. Was die Sache in der Regel komplizierter und langwieriger macht. Ebenso ist es erfahrungsgemäß für eine Person mit entsprechender Routine einfacher und schneller zu erkennen, welche Unterschriften tatsächlich notwendig sind.
Wenn Sie unserer Empfehlung folgen, dann ersparen sich alle Beteiligten (Schulleitung, Lehrer, Bevollmächtigte und auch die Sparkasse) regelmäßigen Aufwand und die Kontoführung ist einfach und bequem.
Eine Klassenlehrerin / ein Klassenlehrer kann für die gesamte Dauer ihrer/seiner Tätigkeit an dieser Schule das gleiche Konto (gleiche IBAN, gleiche Kontonummer, gleiche Kontokarte, gleiche Zugangsdaten zum Online-Banking, usw.) führen und dieses Konto immer wieder für jede neue Klasse nutzen.
Wir empfehlen daher einen Kontozusatztext (Beispiel: Klassenkonto Meyer).
Die dafür erforderlichen Dokumente und Hilfsmittel (z. B. Kontokarte) bleiben in der Regel unverändert. Der Prozess der Kontoeröffnung wird nur einmal durchlaufen. Das Online-Banking wird nur einmal eingerichtet und der Anmeldenamen und notwendige Passwörter müssen deshalb nicht geändert werden.
In der Regel besteht bei jedem Klassenwechsel noch ein Restguthaben auf dem Konto. Dieses Restguthaben sollte entweder vollständig verwendet werden oder nach Abrechnung an die Schüler oder Eltern zurückgegeben werden. Damit beträgt der vorübergehende Kontostand 0,00 Euro und das Konto kann ohne Aufwand und ohne Zeitverzug für die neue Klasse verwendet werden. Eine Umschreibung oder die Änderung der Kontozusatzbezeichnung ist nicht erforderlich.
Sparkassen haben die Aufgabe, Menschen, Firmen und Institutionen in ihrem Geschäftsgebiet mit Finanzprodukten und -dienstleistungen zu versorgen. Deshalb führen wir Schulgirokonten zu den besonders vergünstigten Bedingungen für alle öffentlichen-Schulen in unserem Geschäftsgebiet.
Zusätzlich führen wir Schulgirokonten für alle öffentlichen Schulen in Hessen, wenn eine der beteiligten Person (Schulleitung, Verfügungsberechtigter, ...) ihr Gehaltskonto bereits in unserer Sparkasse führt.
Wenn im Folgenden von Kontoinhaber die Rede ist, dann ist entweder der Schulleiter oder aber die von ihm bevollmächtigte Person (mit dem Mustervordruck vom Kultusministerium erteilt) gemeint.
Folgende Unterlagen erhalten Sie von der Sparkasse |
Diese bitte ausdrucken und unterschrieben an die Sparkasse zurück senden |
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Girovertrag | Kontoinhaber (auf S. 3) |
Unterschriftskarte | Unterschriften jeweils neben dem Namen; sollte der Sparkasse eine virtuelle Unterschrift vorliegen, dann reicht der Vermerk v.U.; sowie unten neben dem Datum der Kontoinhaber. |
Antrag Sparkassen-Card (sofern eine neue Karte bestellt wurde) |
Karteninhaber und Kontoinhaber |
Online-Banking-Vertrag (sofern ein neuer Vertrag vereinbart wird, bzw. eine Änderung an einem bestehenden Vertrag vorgenommen wurde) | Der Online-Banking Teilnehmer bitte zweimal, einmal für den Erhalt der Eröffnungs-PIN und einmal für den eigentlichen Vertrag, sowie der Kontoinhaber (S.3-4). |
Kundenauftrag (sofern ein aktuell bestehendes THK Konto auf den Namen des Lehrers nun auf die Schule umgeschrieben werden soll) | Hier ist die Zustimmung des alten Kontoinhabers notwendig. |
Informationsbogen Einlagensicherung | Kontoinhaber |
Des Weiteren erhalten Sie alle rechtlich notwendigen Informationen und Bedingungen sowie einige nützliche Tipps. Diese sind für Ihre Unterlagen bestimmt und müssen nicht an uns zurück geschickt werden.
Ja, das ist einfach möglich. Damit haben sie in einem Online-Banking-Vertrag alle Konten im Blick. So können Sie einfach, schnell, kostenlos und zu jeder Zeit alle wesentlichen Daten abfragen. Weitere Personen, wie bspw. der Klassenlehrer, können zusätzlich eine Verfügungsberechtigung inklusive einem eigenen Online-Banking-Vertrag bekommen.
Eventuell notwendige Vertretungs-, Kontroll- und Koordinierungstätigkeiten können so einfach und schnell durchgeführt werden.
Ja, dazu empfehlen wir unsere Apps „App Sparkasse“.
Sollte noch kein Online-Banking-Vertrag für den Schulleiter oder das Sekretariat vorhanden sein, würden wir diesen bei der Bearbeitung des ersten Kontos einrichten. Die Unterlagen für das erste Konto senden wir Ihnen mit einer verschlüsselten E-Mail zu. Das Passwort zum Öffnen dieser E-Mail teilen wir Ihnen separat per SMS mit.
Ab dem zweiten Konto stellen wir Ihnen die Unterlagen bequem in das elektronische Postfach ein. Umständliche Abwicklung, langes Warten und unnötige Wege fallen so weg.
Ja, es ist kostenfrei möglich für alle Verfügungsberechtigten jeweils einen eigenen Online-Banking-Zugang einzurichten.
Es wird ein chipTAN Generator und eine Sparkassen-Card des Nutzers benötigt. Ein TAN-Generator kann von mehreren Personen genutzt werden und kann in jeder unserer Filialen oder im Sparkassen-Shop für einmalig 24,49 Euro erworben werden.
Es wird die S-pushTAN-App benötigt. Diese kann kostenfrei im jeweiligen Shop heruntergeladen werden.
Nein, für das chipTAN-Verfahren ist eine Sparkassen-Card für beliebig viele Konten ausreichend.
Sollte es doch mal zu technischen Schwierigkeiten kommen, dann stehen Ihnen unsere Mitarbeiter der Elektronischen Medien gerne unter folgender Rufnummer +49 6182 925 30390 zur Verfügung.
Das CHIP Magazin hat die Sparkassen-App als
Testsieger 2023 ausgezeichnet.
Die kostenfreie App unterstützt Sie bei Ihrem Banking. Sie erteilen Ihre Freigabe individuell und sicher direkt an Ihrem Smartphone oder Tablet. Sie können das pushTAN-Verfahren sowohl mit Mobile-Banking-Apps, wie Sparkasse, als auch im Online-Banking oder in Verbindung mit Ihrer Finanz-Software nutzen.
Laden Sie sich jetzt Ihre App kostenfrei herunter1:
Weitere Informationen zum Online-Banking mit pushTAN erhalten Sie hier.
1 Der Hersteller Huawei hat mit der AppGallery einen eigenen Android-App-Store entwickelt und bietet darüber Apps für seine neuen und künftigen Geräte an. Für Huawei-Geräte, die vor dem 9. November 2019 erschienen sind, kann der Google-Play-Store genutzt werden. Für neuere Geräte (z. B. die Mate-30- und P40-Reihe) ist dies nicht möglich. Besitzer solcher Geräte können die Sparkassen-Apps nicht herunterladen und nutzen. Derzeit finden Abstimmungen zwischen Huawei und der Sparkassen-Finanzgruppe statt, um zu prüfen, ob und wie die Apps der Sparkassen über die AppGallery bereitgestellt werden können. Wir informieren Sie auf dieser Seite, sobald dies der Fall ist.
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